Josef Stiller Köln |
Sehr geehrter Herr Thomas Patzlaff,
ich habe einiger Ihrer Proklamationen und Schreiben an „Behörden“ durchgelesen. Ihren sachlich bezogenen Ausführungen stimme ich uneingeschränkt zu.
Wenn ich mich an Stelle der sogenannten öffentlichen Angestellten („Beamten“) befinden würde, kämen mir Ihre Äußerungen ein wenig befremdlich vor. Ich würde denken hat der Mann „noch alle Tassen im Schrank“. Damit möchte ich keine Beleidigung aussprechen, das liegt mir fern, denn Ihre Argumentation hat, meiner Ansicht nach, „Hand und Fuß“. In all Ihren Schreiben sind Sie nur am Kämpfen. Ihr Kampf erfordert nicht nur viel Mut, sonder kostet viel Energie und materielle Verluste.
Ein Ostdeutscher Landsmann von Ihnen, Andreas Clauss hat einen anderen Weg eingeschlagen, den ich selbst einmal, mit Erfolg gegenüber einem Gericht, gegangen bin. Ein Kampf fordert immer Widerstand heraus. Wir Menschen mögen es nicht, angegriffen zu werden.
Herr Clauss (Novertis) begegnet dieser Herausforderung in einem Antwortschreiben folgender Maßen:
Sehr geehrte/r …,
ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhalts als Angebot erkannt.
Dieses nehme ich unter folgenden Voraussetzungen an:
1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes…….
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst privat-und vertragsrechtlich und Ihre Behörde/Amt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da Sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.
Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen / Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o. g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen, als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 50.000,00 € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von 2.000.000,00 €.
Als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbares internationales Schuldnerverzeichnis
als Ihrem unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.
Hochachtungsvoll
Vorname, Mann / Frau aus dem Hause der Familie Familienname
Ich hoffe es gibt Ihnen eine Hilfestellung, für mehr Erfolg, im Kampf mit den Behörden
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Hallo Herr Stiller,
vielen Dank für Ihre Hinweise.
Natürlich habe ich harte Auseinandersetzung mit den Organen der Feindverwaltung geführt. Dies war teileweise notwendig um zu prüfen wie die Lage ist und was machbar ist. Daraus abzuleiten, daß ich nur am Kämpfen bin, ist allerdings so nicht mehr richtig.
Ich betrachte das mitterweile als Spiel, denn Kampf bringt immer wieder neue Kämpfe, was mir schon lange klar ist.
Auch ich habe mir schon Inspiration aus den Arbeiten von C l a u s s, Andreas entnommen, obwohl er eine deutliche Veränderung seiner Gangart aufzeigt und in vielen Punkten sogar zu meiner Position gegenläufig steht. Allerdings muß auch hier genau geprüft werden was soll das und was ist richtig daran.
So ist das UCC, welches hier als geltendes Völkerrecht behandelt wird, nur eine Täuschung und in einem noch immer laufenden Weltkrieg keine brauchbare Norm. Damit wird lediglich einer NWO dahin zugearbeitet, daß globale Normen immer mehr Akzeptanz finden. Im Unrecht gibt es trotzdem kein Recht und in einem Weltkrieg dominiert die Gewalt und verdrängt Recht nach Belieben.
Die Problem auf privatrechliche Ebene herunter zu brechen macht aber dann trotzdem noch Sinn, auch wenn Privatrecht laut Definition nur Raubrecht ist. Gefühlt wird das Privatrecht in der Regel sinnführend in Anwendung gebracht, da die etablierten Glaubenssysteme automatisch darauf orientieren. Es gilt also die normative Kraft des Faktischen so gut es geht zu nutzen. Formalrecht ist nicht mehr legitim vorhanden und es basiert alles nur auf Glaubenssysteme.
Praktisch wird hier aber auch mit der Angst gearbeitet, denn was kann einem an Kriegsverbrechen mitwirkenden Vertreter der Feindverwaltungen schon anderes beeindrucken als mögliche Forderungen?! Genau genommen ist das energetisch aber eine problematische Strategie, denn nach dem Gesetz von Ursache und Wirkung kann das auch nach hinten los gehen.
Es gibt keine wirklich einfach zu duplizierende Universallösung. Alles was die andere Seite zum Denken bewegt ist von Vorteil und könnte der nötigen Heilung hilfreich sein. Wichtig bei allem ist die geistige Haltung, denn diese entscheidet maßgeblich über den Verlauf einer jeden Angelegenheit. Unter der Präsenz von fanatischen Glaubenssystemen und Gewalt funktioniert die Logig eben nicht mehr berechenbar und wir müssen auf höheren Ebenen aktiv werden, auch wenn das für viele Menschen derzeit nicht nachvollziehbar ist.
Eines ist aber unabwendbar klar. Kampf kann keine Lösung sein!
Liebe Grüße
P a t z l a f f, Thomas
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